Schließung von Krankenhäusern führt zunehmend zu weniger Datenschutz

Die Datenschutzkonferenz beklagt große Regelungslücken, wenn Kliniken pleite gehen. Unbefugte könnten sich Zugang zu den sensiblen Krankenakten verschaffen.​

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Krankenhausflur
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Auf ihrer 107. Sitzung in Bremerhaven hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) an Leitungskräfte, Träger und Interessenvertretungen von Kliniken sowie an Politik und Verwaltung appelliert, "sich frühzeitig mit den datenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen der für die Zukunft zu befürchtenden weiteren Krankenhausschließungen zu befassen". In den vergangenen Monaten habe etwa die Zahl einschlägiger Klinik-Insolvenzen bundesweit stark zugenommen. Die DSK nimmt dies vor allem mit Blick auf die "in den Einrichtungen vorgehaltenen besonders schutzbedürftigen Behandlungsdokumentationen" der Patienten mit Sorge zur Kenntnis.

Die Kontrolleure sehen sich laut ihrer Resolution zunehmend mit Fällen konfrontiert, "in denen eine sichere Aufbewahrung und der Zugang der Betroffenen zu den Patientendaten nicht gewährleistet waren". Teilweise habe sogar die Gefahr bestanden, "dass sich Unbefugte Zugang zu den Krankenakten" verschafften. Kosten zum Sichern der Unterlagen könnten erfahrungsgemäß "ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr durch den Insolvenzverwalter getragen werden". Habe die Suche nach anderen rechtlich Verantwortlichen keinen Erfolg, gebe es im Bereich der Krankenhausbehandlung keine bundesweiten Vorschriften, "durch wen und in welcher Form die weitere Aufbewahrung einschließlich der Löschung der Patientendaten erfolgen muss" und wie Patienten Zugang zu den sie betreffenden Behandlungsdokumentationen erhielten.

Die DSK appelliert daher nachdrücklich an die Entscheidungsträger, bestehende Regelungslücken zu schließen, für Rechtssicherheit zu sorgen und Finanzierungslösungen wie Fonds auf die Beine zu stellen. Dafür könnten die Landeskrankenhausgesetze von Nordrhein‐Westfalen und Hessen Pate stehen. Damit sind dortige Kliniken verpflichtet, Konzepte zur weiteren Verwahrung der Patientenakten für den Fall der Insolvenz oder der ungeplanten Schließung anzufertigen. Bis dahin sollten die relevanten Interessenvertreter gemeinsam datenschutzkonforme Lösungen entwickeln. Die Gesundheitsministerkonferenz sollte sich möglichst bald mit dem Problem befassen.

(mack)